Der häufigste Grund für eine Zwangs-Räumung sind Zahlungsrückstände des Mieters und in der Praxis ist es oft ungewiss, ob die Mietforderungen und die Kosten wirtschaftlich gegenüber dem Mieter noch durchgesetzt werden können.
Auch Messieproblem, Verwahrlosung sogar Vermüllung im privaten Haushalt ist oft ein Grund für Kündigung des Mietvertrages bzw. anschliessend für Zwangsräumung
Das Mietrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten überhaupt.
Daher bietet es auch sehr viel Konfliktpotential für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamten rechtlichen Beziehungen zwischen den Mietparteien, legt die beiderseitigen Rechte und Pflichten konkret fest und regelt auch die möglichen Auswirkungen bei Verletzungen der Vertragspflichten.
Wenn ein Mieter extrem im Zahlungsrückstand ist, den Hausfrieden erheblich stört, die Wohnung unerlaubt untervermietet und das Objekt ist verwahrlost bzw. vermüllt oder andere Gründe vorliegen, die den Mietvertrag im besonderem Masse verletzen, kann der Vermieter das Mietverhältnis abmahnen und notfalls kündigen.
Wir sind ein Service Unternehmen, dass in der Branche professionell arbeitet und auf vielseitige Erfahrungen bei Entrümpelungen zurückblicken kann.
Wir erledigen die besenreine Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung nach Zwangsräumungen schnell und verlässlich – und das umfasst selbstverständlich auch alle anderer Bestandteile der Wohnung wie Kellerräume, Dachböden oder ähnliches.
Nicht unwichtig für Vermieter bei solchen Entrümpelungen: Unser Team bietet auch eine Renovierungshilfe bzw. Sanierungs-Arbeiten der freigeräumten Wohnung an.
Eine vorherige kostenlose Besichtigung vor der Beräumung und die qualifizierte Bewertung der Gegenstände der Haushaltsauflösung sind fester Bestandteil unserer Service-Leistungen.
Wir helfen Ihnen bei den nicht unkomplizierten und aufwendigen Arbeiten bei einer fachgerechten Entrümpelung bei Zwangsräumung gern.
Sprechen Sie uns an.
Wenn auch Sie bei einer Ihrer Immobilien eine Zwangsräumung erwägen, wenden Sie sich am besten an uns. Als erfahrener Betrieb für Zwangsräumungen wissen wir eine solche Angelegenheit schnell, effektiv und preiswert abzuwickeln.
Das Einzige, was Sie bei einer Zwangsräumung selbst tun sollten, ist uns anzurufen und für dafür zu beauftragen.
Auch Messieproblem, Verwahrlosung sogar Vermüllung im privaten Haushalt ist oft ein Grund für Kündigung des Mietvertrages bzw. anschliessend für Zwangsräumung
Das Mietrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten überhaupt.
Daher bietet es auch sehr viel Konfliktpotential für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamten rechtlichen Beziehungen zwischen den Mietparteien, legt die beiderseitigen Rechte und Pflichten konkret fest und regelt auch die möglichen Auswirkungen bei Verletzungen der Vertragspflichten.
Wenn ein Mieter extrem im Zahlungsrückstand ist, den Hausfrieden erheblich stört, die Wohnung unerlaubt untervermietet und das Objekt ist verwahrlost bzw. vermüllt oder andere Gründe vorliegen, die den Mietvertrag im besonderem Masse verletzen, kann der Vermieter das Mietverhältnis abmahnen und notfalls kündigen.
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Wir erledigen die besenreine Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung nach Zwangsräumungen schnell und verlässlich – und das umfasst selbstverständlich auch alle anderer Bestandteile der Wohnung wie Kellerräume, Dachböden oder ähnliches.
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